Kfz-Ummeldung

Ein Gebrauchtwagen wechselt den Halter, oder ein Autobesitzer zieht von einem Zulassungsbezirk in einen anderen um: In diesen Fällen muss das Auto umgemeldet werden.

Außerdem sind wir in folgenden Städten tätig: ESSEN, BOTTROP, DUISBURG, KLEVE, RECKLINGHAUSEN, MÜLHEIM AN DER RUHR, MARL, WESEL, OBERHAUSEN und GELSENKIRCHEN.

Auto ummelden: Welche Dokumente?

  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Aktuelle Kennzeichen
  • HU-Bericht (falls nicht aktuell auf ZB I oder schlecht zu lesen)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Vollmacht
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • bei Privatpersonen – Personalausweis /Aufenthaltstitel / Reisepass – im Original
  • bei Firmen – Gewerbeanmeldung und Personalausweis
  • bei GmbH – Handelsregisterauszug und Kopie des Personalausweises

Hinweise und Besonderheiten

Mit Wirkung vom 01.01.2015 können Sie bei einem Umzug bundesweit auch Ihr zuletzt benutztes Kennzeichen weiterführen, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist. In diesem Fall müssen die Kennzeichenschilder bei der Ummeldung/Zulassung nicht mit vorgelegt werden und können am Fahrzeug verbleiben.