DOKUMENTENVERLUST

Wenn Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben oder er gestohlen wurde, müssen Sie umgehend einen neuen beantragen.
In der Regel sind für einen Neuantrag der Zulassungsbescheinigung Teil 1 folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gültiges Ausweisdokument im Original, Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    Sofern Ihr Fahrzeug finanziert ist und die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Finanzierungsgeber verwahrt wird, so ist diese mit einer Einverständniserklärung, zur Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I, der Zulassungsbehörde zu übermitteln. Die Ausstellung des neuen Dokumentes kann erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen.
  • Eidesstattliche Versicherung
    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Halter in der Zulassungsbehörde erforderlich. Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden. Außerdem kann die eidesstattliche Versicherung auch von einem Notar aufgenommen werden und ist im Original vorzulegen.
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
    Bei Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist die
    Diebstahlsanzeige der Polizei vorzulegen.

Verlust im Ausland

Auch auf Reisen im Ausland muss der Fahrzeugschein im Fahrzeug mitgeführt werden. Geht er dabei
verloren oder wird gestohlen, sind Sie verpflichtet, den Verlust bei der örtlichen Polizei zu melden.
Lassen Sie sich eine polizeiliche Bestätigung ausstellen – diese brauchen Sie für eine mögliche
Fahrzeugkontrolle und für den Neuantrag des Fahrzeugscheins. Einen Ersatz für den Schein
bekommen Sie nur bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland.