Ausfuhrkennzeichen

Für die dauerhafte Verbringung eines nicht zugelassenen oder zugelassenen Kraftfahrzeuges ins Ausland ist die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens vorgesehen.

Es wird ausdrücklich empfohlen für die Ausfuhr eines Fahrzeuges Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, da es ansonsten zu Problemen mit der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland kommen kann.

 

Was ist das Ausfuhrkennzeichen?

Das Ausfuhrkennzeichen ist ein Sonderkennzeichen, mit dem du dein Auto ins Ausland exportieren kannst. Es zählt deshalb genau genommen zu den Überführungskennzeichen.

Geregelt ist die Verwendung des Ausfuhrkennzeichens in § 19 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

 

Weitere Bezeichnungen

Das Ausfuhrkennzeichen nennt man wegen seiner Funktion, Fahrzeuge ins Ausland befördern zu können, auch:

  • Zollkennzeichen
  • Exportkennzeichen
  • Transitkennzeichen

Aufbau des Ausfuhrkennzeichens

Von links nach rechts siehst du auf dem Ausfuhrkennzeichen:

  • Unterscheidungszeichen: Die ersten Buchstaben des Kennzeichens stehen für den Bezirk der Zulassungsstelle, zum Beispiel „B“ für „Berlin“.
  • Stempelplakette: Die Stempelplakette ist immer rot. Die Plakette bekommst du von der Zulassungsstelle, sobald dein Auto zugelassen ist.
  • Erkennungsnummer und Buchstabe: Die einzigartige Ziffern- und Buchstabenfolge zeigt, wem das Kennzeichen gehört. Es können ein bis vier Ziffern sein, aber nur ein Buchstabe.
  • Roter Balken mit Gültigkeit: Auf dem roten Balken steht das Datum (Tag, Monat, Jahr), an dem die Zulassung nicht mehr gültig ist.

Das Ausfuhrkennzeichen hat keinen blauen Euro-Balken am linken Rand.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Damit du bei der Zulassungsstelle ein Ausfuhrkennzeichen bekommst, musst du diese Voraussetzungen erfüllen:

  1. Kfz-Versicherung

Für das Ausfuhrkennzeichen braucht dein Auto eine aktuelle Kfz-Haftpflichtversicherung. Dabei ist wichtig, dass die Versicherung auch im Ausland und während des gesamten Zulassungszeitraums gilt.

In einigen Ländern brauchst du zusätzlich eine internationale grüne Versicherungskarte, um nachzuweisen, dass dein Auto versichert ist. Die Grüne Karte kannst du meist direkt online bei deinem Versicherer anfordern.

  1. Hauptuntersuchung

Für ein Ausfuhrkennzeichen musst du nachweisen, dass deine Prüfplakette noch bis zum Ende des gewünschten Zulassungszeitraums gültig ist. Eine aktuelle Prüfplakette bekommst du nach einer Hauptuntersuchung (TÜV).

  1. Kfz-Steuer

Für den Zeitraum, für den dein Ausfuhrkennzeichen zugelassen ist, musst du die Kfz-Steuer bezahlen. Dazu brauchst du normalerweise ein deutsches Bankkonto oder du zahlst den Betrag direkt bar bei der Zulassungsstelle.

 

Zusätzlich benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Empfangsbevollmächtigung
  • amtliche Kennzeichen (bei zugelassenem Fahrzeug)
  • Aktueller Bericht über die Hauptuntersuchung oder Abnahme nach § 17
  • 3-fach Versicherungskarte (gelb) speziell für Ausfuhrkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat –vom Halter und Kontoinhaber unterschrieben

Seit dem 1. Juli 2010 ist ein Ausfuhrkennzeichen ab dem Tag der Zuteilung kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Die Steuer wird für den Gesamtzeitraum, mindestens aber für 1 Monat, erhoben. Die Festsetzung der Kfz-Steuer erfolgt unmittelbar durch das zuständige Hauptzollamt.